Herzlich Willkommen
Schaden- und Regresserledigung
Ihr Kontakt für Haftpflicht- sowie auch Personen- und Sachschäden.
Ich berate Sie gerne und übernehme auch allfällige Verhandlungen.
Wenn es nicht anders geht, so vermittle ich auch spezialisierte Rechtsanwälte.
Verkehrsunfall
Beispiel:
Frau Meier ist mit dem Wagen einer Freundin in eine Kollision verwickelt und wurde mittelschwer verletzt. Die Verschuldensfrage ist umstritten. Es stellen sich diverse Fragen, z.B. Frau Meier kann ein paar Wochen den Haushalt nicht besorgen. Sie kann einige Zeit in ihrem Coiffeursalon nicht arbeiten. Allenfalls ist der Beizug eines Rechtsanwaltes nicht unbedingt angezeigt. Ich mache gerne eine Erstbeurteilung in einem persönlichen Gespräch oder aufgrund von Unterlagen.
Baumangel
Beispiel:
Sie haben vor 1-2 Jahren ein neues Einfamilienhaus bezogen. Sie stellen plötzlich fest, dass sich Risse im Bodenbelag gebildet haben. Ist dies ein Werkmangel? Wie erstellt man eine Mängelrüge? Ich beurteile die Situation gerne vor Ort in einem persönlichen Gespräch oder auch anhand von Fotos.
Wasserschaden
Beispiel:
Infolge eines Rohrleitungsbruchs in der Nähe Ihres Hauses ist Wasser in ihren Keller geflossen. Hat die Wasserschadenversicherung den Schaden akzeptiert? Diente die Leitung Ihrem Gebäude? Wurde der Schaden allenfalls abgelehnt oder gekürzt? Ich beurteile die Situation gerne vor Ort.